Die Neue Westfälische berichtet, daß die Polizei im Kreis Herford und Nachbarbehörden in einem neuen Vorgehen nun in der Regel Mobiltelefone von Beteiligten an schweren Verkehrsunfällen fast immer beschlagnahmen.

Zu den Nachbarbehörden würden in Nordrhein-Westfalen Bielefeld, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Lippe und Kreis Gütersloh gehören.

Ein Sprecher der Polizei Herford wird zitiert: »Bei Unfällen mit Schwerverletzten und Toten sollen die Handys beschlagnahmt werden, wenn nicht auszuschließen ist, daß das Mobiltelefon mit ursächlich war.«

Bisher mußte es dafür den Verdacht gegeben haben, daß die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt – etwa durch Telefonieren, Schreiben von Textnachrichten, Navigationsbedienung oder Internetnutzung – den Unfall mit verursacht haben könnte. Nun ist es laut Neuer Westfälischer ausreichend, daß ein Mobiltelefon im Fahrzeug oder an Personen aufgefunden wird. In der Überschrift nennt die Neue Westfälische »Unfallfahrer«, im Artikeltext dann jedoch »Unfallbeteiligte«; und Unfallbeteiligte können auch Mitfahrer und Opfer eines Unfalls sein, nicht nur der verursachende Fahrer.

Gibt es nur Leichtverletzte bei einen Unfall oder sind Betrunkene anwesend, sollen weiterhin wie bisher erst Handys beschlagnahmt werden, wenn es Hinweise gibt, daß sie während der Fahrt verwendet wurden.

Für das Auslesen der Mobiltelefone ist ein richterlicher Beschluß notwendig.

Gegenmaßnahmen

Da auf Mobiltelefonen und besonders Smartphones eine Vielzahl an persönlichen und privaten Daten wie

  • E-Mails,
  • Textnachrichten,
  • Kennwörter und Zugangsdaten,
  • Fotos,
  • Telefon- und Adreßbuch,
  • Kalender,
  • Notizen,
  • Webseitenbesuche,
  • App-Nutzung,
  • und vieles mehr

gespeichert sind –, und nicht nur von einem selbst, sondern auch von anderen Personen – sollte man nicht nur aufgrund dieser neuen, erweiterten Auslesegefahr seine Daten verschlüsseln und mit einem sicheren Kennwort schützen. Sicher heißt: nicht eine zu kurze vierstellige PIN, kein Muster, kein Fingerabdruck; andererseits ist eine vierstellige PIN oder ein Fingerabdruck besser als nichts, falls sonst gar kein Schutz vorhanden wäre.

Kritik

Ermittlung des Verursachers und der Ursachen bei schweren Unfällen ist wichtig. Aber die Gefahr, daß sein »externes Gehirn« – Smartphone oder Tablet oder anderes elektronisches Speichergerät – nun durchstöbert und ausgelesen wird, wird durch dieses neue Vorgehen der Polizei vergrößert. Denn es kann laut Artikel der Neuen Westfälischen eben nicht nur den unfallverursachenden Fahrer bei Hinweisen auf Mobiltelefonnutzung betreffen, sondern alle Unfallbeteiligten, die ein Gerät dabeihaben.

Gegen die Beschlagnahmung selbst wird man sich wahrscheinlich nicht vor Ort wehren können. Erst mit einem Rechtsanwalt. Das Gerät – heutzutage kann ein Smartphone bei vielen als (über)lebenswichtig angesehen werden – ist auf jeden Fall erst einmal für eine Weile weg, auch wenn es gar nicht ausgelesen wird. Und gerade nach einem schweren Unfall hätte man sicherlich viel zu kommunizieren und recherchieren und in die Wege zu leiten …