Das berüchtigte Landgericht Hamburg hat am 17. Mai 2016 eine einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann erlassen, auf Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan (Aktenzeichen 324 O 255/16). Böhmermann wird untersagt, umfangreiche Passagen seines »Schmähkritik«-Gedichts zu äußern, einige bleiben erlaubt. Dankenswerterweise veröffentlicht das Gericht mit seiner Pressemitteilung im Internet einen Anhang, in dem das gesamte Gedicht abgedruckt ist und die erlaubten (in schwarzem Normaldruck) und unerlaubten Passagen (eingerückt und in rot und kursiv) gekennzeichnet sind.

Bereits am 12. Mai 2016 hatte der CDU-Abgeordnete Detlef Seif das Schmähgedicht im Deutschen Bundestag in der Debatte zur Abschaffung des Strafgesetzbuch-Paragraphen 103 zitiert, was dadurch im offiziellen Protokoll des Bundestags festgehalten ist und auch als Video der Plenardebatte vom Deutschen Bundestag (ab 01:49) abgerufen werden kann.

Immer wieder wird darauf hingewiesen, daß das Schmähkritik-Gedicht nicht für sich alleine, sondern im Kontext des gesamten Dialogs zwischen Jan Böhmermann und Ralf Kabelka aus der Sendung Neo Magazin Royale gesehen werden muß – den hat Spiegel Online schriftlich dokumentiert.