In einem Interview mit der NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) las ich jetzt erstmals bewußt den Begriff »Videobeobachtung«:

Und wir haben darauf sofort mit einem 15-Punkte-Paket mit mehr Videobeobachtung, mehr Polizei auf der Straße, mehr Stellen für die Justiz und schnelleren Verfahren reagiert.

»Beobachtung« klingt doch viel harmloser und besser als »Überwachung« …

Bei Google Trends findet man den Begriff Videobeobachtung mit einem konstant niedrigen Vorkommen. (Vergleich Videobeobachtung mit Videoüberwachung.) Zuletzt scheint der Begriff jedoch vermehrt unkritisch von Medien wie WDR oder RP Online verwendet zu werden; für den Begriff »Videobeobachtung« scheint Nordrhein-Westfalen ein Schwerpunkt zu sein und hier dürfte dieser Sprachgebrauch von Innenministerium und Polizei ausgehen.

Ich befürchte, daß »Videobeobachtung« als harmloseres Wort für Videoüberwachung ausgehend von Politik, Polizei und Überwachungstechnikherstellern durchgesetzt werden soll. Ähnlich wie es mit »Videoschutz« oder bei der Vorratsdatenspeicherung mit »Mindestspeicherdauer«, »Mindestspeicherfrist«, »Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten« und »Verkehrsdatenspeicherung« versucht wurde.

Wir müssen aufpassen, daß mit solchem Neusprech nicht schwerwiegende Grundrechtseingriffe verharmlost werden.


PS: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen hat auf seiner Website umfangreiches Informationsmaterial zu öffentlicher und privater Videoüberwachung.