Es gibt immer mehr Videoüberwachung; immer mehr Kameras, immer mehr automatische und biometrische Überwachungssysteme. Da ist es doch klar, daß die Politik früher oder später auch Gegenmaßnahmen wie das Vermummen, Verhüllen, Verfremden des Gesichts verbieten möchte. Der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat jetzt einen ersten Vorstoß für Autofahrer gewagt. Die Saarbrücker Zeitung berichtet:

Autofahrern in Deutschland soll nach SZ-Informationen die Verhüllung des Gesichtes während der Fahrt mit Schleiern wie der Burka, mit Masken oder Hauben verboten werden. […]

[…] Demnach darf ein Autofahrer künftig »sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist«. Verstöße sollen mit 60 Euro geahndet werden. Als Grund wird genannt, daß Verkehrsdelikte immer öfter automatisiert erfasst werden. Wenn mit einem Schleier oder einer Maske das »ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts« verdeckt würden, werde die Ahndung erschwert.

Erst einmal klein anfangen, am besten noch mit Kampfbegriffen wie »Burkaverbot«, erst einmal nur bei Autofahrern – und dann wird das nach und nach ausgeweitet.